Einlagensicherung
In einem Satz
Gesetzlicher Schutz von Bankguthaben bis zu einer festgelegten Höhe je Kunde und Institut.
In der EU sind Einlagen durch die gesetzliche Sicherung bis 100.000 Euro pro Person und Institut geschützt, Grundlage ist das Einlagensicherungsgesetz. Viele deutsche Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen an, deren Schutz darüber hinausgeht, aber keinen Rechtsanspruch begründet.
Weitere Begriffe
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.