Grundschuld
In einem Satz
Im Grundbuch eingetragenes Recht, das ein Darlehen absichert.
Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und bleibt nach Rückzahlung bestehen, bis sie gelöscht oder abgetreten wird. Das macht sie für spätere Finanzierungen wiederverwendbar.
Weitere Begriffe
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.