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Das P-Konto: Schutz vor Kontopfändung

Kurz gesagt

Wie die Umwandlung funktioniert und wie sich der Freibetrag erhöhen lässt.

Was das P-Konto leistet

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben bis zu einem gesetzlichen Grundfreibetrag automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern. Ohne diesen Schutz wird bei einer Kontopfändung das gesamte Guthaben blockiert, auch Lohn und Sozialleistungen.

Wie die Umwandlung funktioniert

Jedes bestehende Girokonto lässt sich auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln, der Anspruch ergibt sich aus § 850k ZPO. Die Bank muss die Umwandlung binnen vier Geschäftstagen vornehmen, rückwirkend auf den Monatsanfang. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.

Freibetrag erhöhen

Über den Grundfreibetrag hinaus lässt sich der geschützte Betrag erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen. Dafür ist eine Bescheinigung nötig, die unter anderem Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder eine anerkannte Schuldnerberatung ausstellen können. Der Grundfreibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Was zu beachten ist

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben lässt sich in Folgemonate übertragen, allerdings begrenzt. Wer den Schutz erst nach der Pfändung beantragt, kann ihn im laufenden Monat noch nachholen — schnelles Handeln lohnt sich.

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für den Einzelfall ist fachliche Beratung erforderlich.