Kreditwürdigkeitsprüfung
In einem Satz
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob ein Darlehen tragbar ist.
Nach § 505a BGB darf ein Verbraucherdarlehen nur vergeben werden, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass der Kredit bedient werden kann. Grundlage sind Einkommen, Ausgaben und bestehende Verpflichtungen.
Weitere Begriffe
Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.