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Vorfälligkeitsentschädigung

In einem Satz

Ausgleich, den die Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen kann.

Sie soll den entgangenen Zinsertrag ausgleichen und wird nach höchstrichterlich anerkannten Methoden berechnet. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung entfällt sie, weil dann das Kündigungsrecht nach § 489 BGB greift.

Weitere Begriffe

Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.