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Zinsbindung

In einem Satz

Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens vertraglich festgeschrieben ist.

Nach Ablauf der Zinsbindung wird zu aktuellen Konditionen weiterfinanziert oder umgeschuldet. Eine lange Bindung schafft Planungssicherheit und kostet meist einen Zinsaufschlag. Unabhängig davon greift nach zehn Jahren das Kündigungsrecht aus § 489 BGB mit sechs Monaten Frist.

Weitere Begriffe

Diese Erklärung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.